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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma HOFlaHOPP Playland GmbH, Schaumbergstraße 2, 95032 Hof (im weiteren Verlauf HOFlaHOPP genannt) und deren Kunden. Mit Eintritt in die Räumlichkeiten des Betreibers erkennt der Kunde die unten genannten Nutzungsbedingungen des Betreibers vorbehaltlos an. Die nachstehenden Vorschriften dieser Haus- und Benutzugsordnung dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Anlage. Grundsätzlich haften in allen Bereichen die Eltern für ihre Kinder.

  1. Kindern ist die Benutzung der Spiel- und Sportgeräte nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Der Zutritt der Halle kann wegen Überfüllung oder anderer Gründe eingeschränkt werden. Im gesamten HOFlaHOPP-Bereich gilt absolutes Rauchverbot.
  1. Das Betreten der Spiellandschaft mit Schuhen ist nicht erlaubt, ebenso wenig – aus hygienischen Gründen – barfuß. Spiel- und Sportgeräte dürfen nur ohne Schuhe benutzt werden, am besten eignen sich „Stoppersocken“. Spielende Gäste haben Brillen, Zahnspangen, Armbänder, Ohrringe oder Ketten abzulegen. Außerdem ist darauf zu achten, dass weder evtl. Kordeln an Kleidungsstücken, Haarbänder oder dergleichen eine Gefahr beim Spielen darstellen und zu vermeiden sind. Spitze Gegenstände, Taschenmesser, Mobiltelefone usw. sind vor dem Bespielen der HOFlaHOPP-Ausstattung abzulegen
  1. Eine Stunde vor Ablauf der Öffnungszeiten wird kein Einlass mehr gewährt.
  1. Die Nutzung von HOFlaHOPP – einschließlich Spielgeräte – geschieht auf eigene Gefahr. Die Benutzer haften für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen erleiden und stellen HOFlaHOPP von derartigen Ersatzansprüchen frei. Das Spielen geschieht auf eigene Gefahr, wobei Eltern oder mit der Begleitung der Kinder beauftragte Erwachsene ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen haben. Das HOFlaHOPP-Personal ist lediglich angewiesen, die Sauberkeit sowie die Tauglichkeit und Sicherheit der Spielgeräte zu überwachen.  Auch wenn Eltern bzw. Aufsichtspersonen das HoflaHopp nur kurz verlassen, übernimmt HOFlaHOPP keinesfalls die Aufsichtspflicht oder die Verantwortung für die Kinder.
  1. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Die HOFlaHOPP-Spielgeräte sind pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich dem Personal zu melden. Mutwillige oder vorsätzliche Sachbeschädigungen werden auf Kosten der Schadenverursachers behoben. Auch hier haften Eltern in jedem Fall für ihre Kinder.
  1. Das HoflaHopp ist aus Sicherheitsgründen videoüberwacht. Die Videodaten werden kurzzeitig gespeichert. Eine Herausgabe der Daten ist nicht vorgesehen.
  1. Eltern und Begleitpersonen sind über den Gesundheitszustand ihrer Kinder informiert und sichern  zu, dass ihre Kinder ausnahmslos gesund sind und alle Spielgeräte im HoflaHopp nutzen dürfen.
  1. Bei plötzlich auftretender Erkrankung oder Unfall ist das Personal des HOFlaHOPP berechtigt, zum Wohle der Kinder zuerst den Notarzt zu verständigen und dann erst die Begleitperson zu informieren.
  1. HOFlaHOPP haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Mängel der Anlage und Einrichtungen zurückzuführen sind, wenn dem Eigentümer nachgewiesen wird, dass er diese Mängel unter Verletzung der Verkehrspflicht zu vertreten und diese Mängel nicht unverzüglich behoben hat.
  1. HOFlaHOPP übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder sonstige mitgebrachte Gegenstände (Brillen, etc.). Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder u.ä.
  1. Bei geschlossenen Gruppen (Kindergartengruppen, Schulklassen, Vereinen, Geburtstagsgesellschaften usw.) ist der jeweilige Leiter für die Beachtung und Einhaltung der Haus- und Benutzungsbedingungen verantwortlich.
  1. Alle Einrichtungen von HOFlaHOPP werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Besucher dennoch ohne eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden sie den Schaden vor Verlassen der Anlage an der Kasse.
  2. Ein Schadensanspruch ist ausgeschlossen, wenn die Schadensmeldung nach dieser Frist und nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß im HOFlaHOPP

Ihr HOFlaHOPP Team

Hoppy

HOFlaHOPP Playland GmbH | Schaumbergstraße 2 | 95032 Hof
Telefon: 09281-160 80 40 | Fax: 09281-160 80 44 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
HRB 4489  Amtsgericht Hof | Steuernummer:  223/128/60213 | Umsatzsteuer ID Nr.: DE 264 797 920
Bankverbindung: Sparkasse Hochfranken | IBAN: DE75 7805 0000 0221 0489 52 | BIC: BYLADEM1HOF

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