Nachfolgende Geschäftsbedingungen werden mit Entrichtung des Eintrittspreises und dem Betreten der HOFlaHOPP Kinderwelt akzeptiert und als verbindlich anerkannt.

 

  1. Die Nutzung aller Spielgeräte erfolgt auf eigene Gefahr und unter Rücksichtnahme auf andere Besucher. Die HOFlaHOPP Kinderwelt GmbH gewährleistet den verkehrssicheren Zustand der gesamten Spielanlage.
     
  2. Kinder dürfen nicht ohne Begleitung ihrer Eltern oder eines Aufsichtspflichtigen in der HOFlaHOPP Kinderwelt spielen. Das Personal der HOFlaHOPP Kinderwelt übernimmt keine Aufsichtspflicht und ist nicht für die Beaufsichtigung verantwortlich.
     
  3. Für Schäden, die Besucher aufgrund von unsachgemäßer Behandlung oder Handhabung der Gerätschaften verursachen, sind die Verursacher verantwortlich. Eltern und Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder. Entsprechendes gilt für Personen und Sachschäden bei Dritten. Schäden sind unabhängig von Verursachung unverzüglich dem Personal der HOFlaHOPP Kinderwelt zu melden.
     
  4. Die Eltern, beziehungsweise Begleiter sind für das Handeln der Kinder mitverantwortlich und haben ihren Aufsichtspflichten nachzukommen.
     
  5. Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken, mit Ausnahme von Babynahrung, ist nicht gestattet.
     
  6. Zur Sicherung der Kinder dürfen weder eigenes Spielzeug noch harte, lose oder spitze Gegenstände mit in das Kinderland gebracht werden. Offenes Feuer jeglicher Art ist verboten.
     
  7. Das Betreten des Spielbereichs in Schuhen oder barfuß ist untersagt. Bei der Benutzung sämtlicher Module der Spielanlage sind die Füße mit Strümpfen (Stoppersocken) oder leichten Turnschläppchen zu bekleiden. Der Spielbereich beginnt mit Verlassen des Gastronomiebereichs (PVC-Belag).
     
  8. Jacken und Mäntel sind an die Garderobe zu hängen. Für die Garderobe wird nicht gehaftet.
     
  9. Das Klettern an den von außen zugänglichen Teilen der gesamten Spielanlage ist strikt untersagt.
     
  10. Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten. Bei grobem Verstoß gegen unsere AGB können die betreffenden Personen, ohne Rückerstattung des Eintrittsentgelts, durch das Personal des Hauses verwiesen werden.
     
  11. Die Nutzung der HOFlaHOPP Kinderwelt ist für Kinder bis 12 Jahre vorgesehen. Zutritt im Kleinkindbereich haben nur Kinder bis einschließlich 4 Jahren und deren Aufsichtsperson. Ausnahmen sind nur nach Rücksprache mit dem Personal möglich.
     
  12. In der HOFlaHOPP Kinderwelt besteht Rauchverbot. Sollten sie die HOFlaHOPP Kinderwelt zum Rauchen verlassen, ist eine vorherige Registrierung an der Kasse zum Wiedereintritt nötig.
     
  13. Die HOFlaHOPP Kinderwelt ist zu ihrer Sicherheit videoüberwacht.
     

30.08.2023, gez. die HOFlaHOPP Playland GmbH